Pflegeberatung

Sie erhalten Pflegegeld und pflegen zu Hause? Dann ist ein regelmäßiges Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben - ab Pflegegrad 2 sogar verpflichtend.

"lebensWert" führt diese Beratungen gerne bei Ihnen zu Hause durch, unterstützt Sie mit fachkundigem Rat und hilft, Ihre Pflege optimal zu gestalten.

 

Ziele und Inhalte der Beratung

Qualitätssicherung: Der Pflegeberater prüft, ob die häusliche Pflege angemessen ist und Risiken frühzeitig erkannt werden.

Unterstützung für den Pflegebedürftigen und Angehörigen: Die Beratung bietet Hilfe bei Fragen und bezieht sich auf konkrete Maßnahmen.

Analyse der Pflegesituation: Der Berater verschafft sich einen Überblick über den Pflegebedarf, die vorhandenen Einschränkungen und die Wohnsituation.

Konkrete Empfehlungen: Es werden Empfehlungen für Maßnahmen wie Schulungen, die Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder eine Wohnraumanpassung ausgesprochen.

Entlastungsangebote: Informationen über Entlastungsmöglichkeiten, Rehabilitationsleistungen und Unterstützung durch Alltagshilfen und Pflegedienste werden gegeben.

Vermeidung von Überlastung: Die Beratung hilft auch dabei, eine Überlastung des pflegenden Angehörigen zu erkennen und gegenzusteuern.

 

Wichtige Hinweise

Verpflichtend für Pflegegeldempfänger: die Beratung ist verpflichtend, um das Pflegegeld weiter zu beziehen.

Fristgerechte Durchführung: Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Häufigkeit: Die Beratung muss je nach Pflegegrad in unterschiedlichen Abständen erfolgen:

  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung halbjährlich möglich
  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Kostenfrei: Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Nachweis: Nach dem Besuch wird ein Formular an die Pflegekasse übermittelt. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.

 

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin - wir sind für Sie da!

 

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