
Pflegeberatung
Sie erhalten Pflegegeld und pflegen zu Hause? Dann ist ein regelmäßiges Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben - ab Pflegegrad 2 sogar verpflichtend.
"lebensWert" führt diese Beratungen gerne bei Ihnen zu Hause durch, unterstützt Sie mit fachkundigem Rat und hilft, Ihre Pflege optimal zu gestalten.
Ziele und Inhalte der Beratung
Qualitätssicherung: Der Pflegeberater prüft, ob die häusliche Pflege angemessen ist und Risiken frühzeitig erkannt werden.
Unterstützung für den Pflegebedürftigen und Angehörigen: Die Beratung bietet Hilfe bei Fragen und bezieht sich auf konkrete Maßnahmen.
Analyse der Pflegesituation: Der Berater verschafft sich einen Überblick über den Pflegebedarf, die vorhandenen Einschränkungen und die Wohnsituation.
Konkrete Empfehlungen: Es werden Empfehlungen für Maßnahmen wie Schulungen, die Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder eine Wohnraumanpassung ausgesprochen.
Entlastungsangebote: Informationen über Entlastungsmöglichkeiten, Rehabilitationsleistungen und Unterstützung durch Alltagshilfen und Pflegedienste werden gegeben.
Vermeidung von Überlastung: Die Beratung hilft auch dabei, eine Überlastung des pflegenden Angehörigen zu erkennen und gegenzusteuern.
Wichtige Hinweise
Verpflichtend für Pflegegeldempfänger: die Beratung ist verpflichtend, um das Pflegegeld weiter zu beziehen.
Fristgerechte Durchführung: Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Häufigkeit: Die Beratung muss je nach Pflegegrad in unterschiedlichen Abständen erfolgen:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung halbjährlich möglich
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Kostenfrei: Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Nachweis: Nach dem Besuch wird ein Formular an die Pflegekasse übermittelt. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin - wir sind für Sie da!
